Kostenüberblick
Für gesetzlich Versicherte
Die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind vollständig von Zuzahlungen befreit. Erwachsene ab 18 Jahren leisten eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten sowie zusätzlich 10 Euro pro Rezept.
Die Zuzahlung wird direkt in unserer Praxis erhoben und an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
Es gibt eine gesetzlich festgelegte persönliche Belastungsgrenze, die sich nach Einkommen und individuellen Voraussetzungen richtet. Wird diese Grenze erreicht, kann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen möglich sein. Weitere Details können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Abrechnung über das Jugendamt
Die Kosten für die Lerntherapie können bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) auch vom Jugendamt übernommen werden. Bei Interesse an einer Kostenübernahme durch das Jugendamt informiere ich Sie gerne.
Für Privatpatienten und Selbstzahler
Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Therapieleistungen in der Regel von privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen anteilig oder vollständig übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Konditionen Ihres Versicherungsvertrages, insbesondere zur Kostenübernahme und zum Erstattungsmodell.
In meiner Praxis richtet sich die Abrechnung für Privatpatienten und Selbstzahler nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Die Kosten für eine Sitzung hängen von der jeweiligen Therapieform bzw. der ärztlichen Verordnung ab und werden transparent mit Ihnen besprochen.
Ich informiere Sie gerne unverbindlich zu Ihrer ärztlichen Verordnung oder zur Gebührenübersicht (GebüTh). Rufen Sie mich einfach an!
Coaching
Angebote wie das Coaching sind keine medizinischen Leistungen und werden als Selbstzahler-Leistungen abgerechnet.